Tennisspielen in der Halle ab 07.04.2021 mit negativem Corona‐Test erlaubt
Voraussetzung für das Betreten der Tennishalle ist, dass jede Person einen tagesaktuellen negativen (Schnell‐)Test auf Covid 19 (nicht älter als 24 Stunden) mit sich führt und der beauftragten Person auf Verlangen vorlegen kann. Der Test muss von einer dafür geschulten Person durchgeführt worden sein. Im Einzelhandel zu erwerbende Selbsttests sind nicht zulässig.
Es dürfen sich nur 2 Spieler/innen auf dem Platz befinden.
Nicht erlaubt ist Gruppentraining oder die Aufteilung des Platzes (Kleinfeldtraining)
Zuschauer sind nicht erlaubt.
In der gesamten Halle (außer beim Sport selbst) müssen Mund‐Nasen‐Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2‐Masken) getragen werden.
Beim Betreten der Halle muss man sich in die ausliegende Kontaktnachverfolgungsliste eintragen.
Die Umkleideräume dürfen nur von 2 Personen gleichzeitig genutzt werden. Die Duschen bleiben vorläufig gesperrt.